|
|
Web- Ergebnisse
Gold wert für den Fahrzeugführer: Die Anhängerversicherung
Es sind zumeist Beträge zwischen 20 und 70 Euro, die zu bezahlen sind, für eine zusätzliche Vollkaskoversicherung werden zwischen 200 und 500 Euro für den Anhänger fällig. Unfälle, bei denen Zugfahrzeuge und Hänger beteiligt waren, häufen sich immer mehr und die Schuldigen sind zumeist die Halter der Hänger im Schadensfall, sogar, wenn dieser nicht Unfallverursacher war. Gemeinsam haftet die Anhängerversicherung zusammen mit der Pkw-Versicherung für den Schaden Dritter. Neuerdings kann der Geschädigte dabei sogar wählen, welche Gelder beansprucht werden sollen. Wenn der Besitzer den Anhänger jedoch nur abstellt, und dadurch ein Schaden verursacht wird, greift die Haftpflichtversicherung. Wird jedoch das Gefährt für längere Zeit ungenutzt stehen gelassen, sollte ein adäquater Diebstahlschutz her. Mit einem Steck- oder Bügelschloss kann der Kupplungsmechanismus außer Kraft gesetzt werden, das Kastenschloss verhindert ein mögliches Anschließen an fremde Nutzfahrzeuge. Radkrallen können das unerlaubte Wegschieben oder Wegfahren mit dem Anhänger verhindern. Wird der Hänger trotz Vorkehrungen entwendet, kann der Besitzer selbst den Schaden begleichen, wenn Versicherungen nicht zahlen. Dies geschieht im Falle eines an ein Fahrzeug angeschlossenen Hängers. Jedoch wird nicht jeder Anhänger wird auch als solcher eingestuft. Bei gewerblicher Nutzung gibt es Unterschiede. Spezialanhänger können sogar zulassungsfrei sein, zum Beispiel im Falle eines Transportes von Tieren zu Sportzwecken. Quellen: pkw-anhaenger.de, versicherung-online24.deBild: Sancho McCann (Flickr)
Web- Ergebnisse
|